Informationen zu Pauschalreisen
Letzte Aktualisierung: 17. August 2026
Diese Seite enthält die Informationen, die jedem Reisenden gesetzlich vor dem Abschluss eines Pauschalreisevertrags mit Ourway Travel S.L. auszuhändigen sind, sowie die Angaben zur Absicherung für den Fall der Insolvenz der Agentur.
Standardisiertes Informationsformular
Die Ihnen angebotene Kombination von Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im Sinne des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze, genehmigt durch das Real Decreto Legislativo 1/2007 vom 16. November. Daher genießen Sie alle im Rahmen der EU auf Pauschalreisen anwendbaren Rechte. Das Unternehmen Ourway Travel SL trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise insgesamt. Darüber hinaus ist das Unternehmen Ourway Travel SL, wie gesetzlich vorgeschrieben, durch eine Garantie abgesichert, die Ihnen die Erstattung Ihrer Zahlungen und, wenn der Transport in der Reise enthalten ist, Ihre Rückholung im Falle einer Insolvenz sicherstellt.
Wesentliche Rechte gemäß dem konsolidierten Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze, genehmigt durch das Real Decreto Legislativo 1/2007 vom 16. November:
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise, bevor der Pauschalreisevertrag geschlossen wird.
- Es gibt stets mindestens einen Unternehmer, der für die ordnungsgemäße Durchführung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich ist.
- Den Reisenden wird eine Notfalltelefonnummer oder die Kontaktdaten einer Anlaufstelle mitgeteilt, über die sie den Veranstalter und ggf. den Einzelhändler erreichen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise mit angemessener Vorankündigung und ggf. gegen Zahlung zusätzlicher Kosten auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten anfallen (z. B. bei Treibstoffpreisen) und dies im Vertrag ausdrücklich festgelegt ist, und in keinem Fall in den letzten zwanzig Tagen vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung acht Prozent des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Wenn der Veranstalter sich das Recht vorbehält, den Preis zu erhöhen, hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sinken.
- Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Strafgebühr kündigen und vollständige Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen erhalten, wenn wesentliche Elemente der Pauschalreise, die nicht den Preis betreffen, erheblich geändert werden. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Reise vor Beginn storniert, haben die Reisenden Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen und ggf. auf eine Entschädigung.
- Unter außergewöhnlichen Umständen, z. B. wenn am Zielort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten, können die Reisenden den Vertrag vor Beginn der Pauschalreise kündigen, ohne eine Strafgebühr zu zahlen.
- Darüber hinaus können die Reisenden den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Kündigungsgebühr kündigen.
- Wenn nach Beginn der Pauschalreise erhebliche Elemente derselben nicht erbracht werden können, müssen dem Reisenden geeignete Alternativen ohne zusätzliche Kosten angeboten werden. Die Reisenden können den Vertrag kündigen, ohne eine Strafgebühr zu zahlen, wenn Leistungen nicht erbracht werden und dies die Durchführung der Pauschalreise wesentlich beeinträchtigt und der Veranstalter das Problem nicht beheben kann.
- Die Reisenden haben außerdem Anspruch auf Preissenkung und/oder Schadensersatz bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Reiseleistungen.
- Der Veranstalter und der Einzelhändler müssen dem Reisenden helfen, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Bei Insolvenz des Veranstalters oder Einzelhändlers werden die Zahlungen erstattet. Falls der Veranstalter oder ggf. der Einzelhändler nach Beginn der Pauschalreise insolvent wird und die Reise den Transport umfasst, ist die Rückholung der Reisenden gewährleistet. Ourway Travel SL hat eine Insolvenzschutzgarantie mit der Gesellschaft MARKEL INSURANCE SE abgeschlossen. Wenn Leistungen aufgrund der Insolvenz von Ourway Travel SL verweigert werden, können die Reisenden MARKEL INSURANCE SE kontaktieren (E-Mail [email protected], Telefon +34 91 788 6150, Paseo de la Castellana, 259C, 34. Etage, 28046 Madrid).
Konsolidierter Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze, genehmigt durch das Real Decreto Legislativo 1/2007 vom 16. November.
Insolvenzabsicherung
Gemäß den Bestimmungen des Artikels 155.2.c) des Real Decreto Legislativo 1/2007 vom 16. November, mit dem der konsolidierte Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze genehmigt wurde.
OURWAY TRAVEL SL, mit CIF B22992317, XG-LU-000236, mit Sitz in CL do Mercado, 17B 27200 - Palas de Rei, Lugo (SPANIEN); E-Mail [email protected]; Telefon +34 623 766 356
B E S C H E I N I G T:
Dass sie eine Insolvenzschutzgarantie mit MARKEL INSURANCE SE abgeschlossen hat, vermittelt durch AON IBERIA CORREDURÍA DE SEGUROS Y REASEGUROS S.A.U. (CIF A28109247, Adresse C/ Velázquez Nr. 86-D, 28006 Madrid, Telefon +34 902 114 611, E-Mail: [email protected]), die in voller Höhe von 600.000 Euro gültig ist.
Lesen Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Zahlungsfristen, Änderungen und Stornokosten.